Musiker-in-Berlin.de

Dieses Forum ist gedacht als "Branchenbuch" für die Berliner Musiker

Krankengeld und KSK - Gesetzesänderung




Krankengeld und KSK - Gesetzesänderung

Beitragvon musib » Do 25. Dez 2008, 11:03

Krankengeld für Künstler und Publizisten - Gesetzliche Änderung ab 01.01.2009

Bis zum 31.12.2008 haben Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) die Möglichkeit - bei Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber der Künstlersozialkasse - durch Zahlung eines erhöhten Beitragssatzes zur Krankenversicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit einen „vorzeitigen“ Krankengeldanspruch (vor der 7. Woche, spätestens ab dem 15. Tag) abzusichern.

Mit Wirkung vom 01.01.2009 ist durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die entsprechende Vorschrift im KSVG gestrichen worden und diese Beitragsvariante von dem Zeitpunkt an über die KSK nicht mehr gegeben.


Im Rahmen des regulären Beitrages zur Krankenversicherung nach dem KSVG ist ein Krankengeldanspruch erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit abgesichert.

Ab 01.01.2009 besteht jedoch bei Ihrer Krankenkasse auch für das Krankengeld die Möglichkeit der Ausgestaltung im Rahmen angebotener Wahltarife.


Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse, um einen vergleichbaren Anspruch zu begründen bzw. aufrecht zu erhalten. Der in diesem Zusammenhang fällig werdende Beitragsanteil wäre an Ihre Krankenkasse und nicht an die KSK zu leisten.

Der reguläre Beitrag zur Krankenversicherung wird weiterhin von der KSK erhoben.

Quelle: http://kuenstlersozialkasse.de


Dazu auch der Artikel "Allein im Tarifdschungel" vom 23.12.2008 in der "taz" unter taz.de
(http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/allein-im-tarifdschungel)

Allein im Tarifdschungel (VON KATJA SCHMIDT)

Ein Detail der Gesundheitsreform macht insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern zu schaffen: Sie verlieren ihren Anspruch aufs Krankengeld. Dennoch soll diese Regelung ab 2009 Gesetz sein.

Zügig im neuen Jahr will die Koalition ein umstrittenes Detail der Gesundheitsreform nachbessern. Doch zunächst lässt sie es zum 1. Januar in Kraft treten: Es geht um Krankengeld für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind - knapp 1,5 Millionen Menschen in Deutschland. Nicht alle von ihnen haben aktuell Anspruch auf Krankengeld. Aber wenn sie ihn haben, verlieren sie ihn zum Jahreswechsel - es sei denn sie schließen einen Wahltarif oder eine private Zusatzversicherung ab.

Betroffen sind auch rund 140.000 Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse: Sie müssen Wahltarife abschließen, wenn sie Krankengeld vor der siebten Krankheitswoche beziehen wollen. Theoretisch müssen alle gesetzlichen Kassen passende Tarife anbieten.
Das Bundesgesundheitsministerium fordert die Selbstständigen auf, Angebote zu vergleichen. Doch einige Tarife werden gerade erst veröffentlicht. Bei anderen Kassen fehlen sie offenbar komplett. Und einige Wahltarife sind deutlich teurer als die bisherigen Absicherungsmöglichkeiten. "Die Betroffenen sind verunsichert", sagt Veronika Mirschel, vom Referat Selbstständige der Gewerkschaft Verdi. Häufig hätten sie nicht viel Geld. "Zum Teil sind die Wahltarife einfach nicht leistbar."

Nicht nur die absoluten Preise klaffen auseinander – auch das Kleingedruckte hat seine Tücken. "Preisunterschiede richten sich nach dem Alter des Versicherten – aber auch danach, in welcher Höhe, ab dem wievielten Tag und vor allem für wie lang das Krankengeld gezahlt wird" , sagt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. "Das übersieht man leicht." Es gibt Angebote, bei denen die Zahlungen zwar schon nach zwei Wochen Krankheit einsetzen – aber auf knapp drei Monate innerhalb von drei Jahren begrenzt sind. Das kann bei schwereren Leiden schnell ausgeschöpft sein.

Vergleichende Beratungsangebote fehlen. Da die Tarife gerade erst bekannt werden, gibt es noch keine Finanztest-Ergebnisse oder Tarifrechner. Die Selbstständigen stehen recht allein im Angebotsdschungel. Dabei müssen sie sich mit einem Krankengeld-Tarif für drei Jahre an eine Kasse binden – ohne absehen zu können, ob dort bald der Service reduziert oder ein Zusatzbeitrag verlangt wird. Die Union habe die Bindungsfristen der Wahltarife nicht lockern wollen, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Carola Riemann, Anfang voriger Woche.

Aber die Koalitionsfraktionen hätten sich auf eine zusätzliche Möglichkeit geeinigt: Statt eines abgesenkten Kassenbeitrags von 14,9 Prozent (ohne Krankengeld), sollen Selbstständigen 15,5 Prozent zahlen können und so Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche erwerben. Die lange Kassenbindung entfällt dann. "Wahrscheinlich wird es einen Kabinettsbeschluss Anfang Februar geben", sagte Reimann. Einiges müsse dann rückwirkend gelten. In Punkto Beratung könnten die Krankengeld-Wirren ein Vorgeschmack sein. Die Kassen sollen zunehmend Auswahl bei Tarifen und Versorgungsmodellen bieten. Die Angebote zu vergleichen wird aufwändiger – auch für bewährte Beratungsinstitutionen.



HINTERGRUND KRANKENGELD

Krankengeld soll bei längerer Arbeitsunfähigkeit den Lebensunterhalt sichern. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern wird es bei ein und derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die Kasse zahlt das Krankengeld, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet – also in der Regel nach sechs Wochen. Bisher haben nicht alle Kassen Selbstständigen die Möglichkeit geboten, Krankengeld abzusichern. Wo es ging, gab es zum Teil die Möglichkeit gegen höhere Beiträge einen früheren Krankengeldbezug zu wählen.
Um einen aktuellen Überblick der Tarifangebote bemüht sich z.B. die Selbstständigenberatung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi: http://www.mediafon.de.
Benutzeravatar
musib
Administrator
 
Beiträge: 15
Registriert: Sa 23. Feb 2008, 00:39

von Anzeige » Do 25. Dez 2008, 11:03

Anzeige
 

TAGS

Zurück zu Altersvorsorge, KSK

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron